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Im Trauerfall

 

– zu Hause:

 

Benachrichtigen Sie den Hausarzt oder am Wochenende sowie an Feiertagen den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Sollten Sie mit dem Bereitschaftsdienst Schwierigkeiten haben, können Sie gerne auch uns kontaktieren. Wir können eventuell weiterhelfen.

Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, die beim Verstorbenen bleibt. Er braucht den Personalausweis und die Krankenversicherungskarte des Verstorbenen, sofern auffindbar.

Benachrichtigen Sie gleich nach dem Hausarzt auch uns zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise. Wir können gleich erste Fragen beantworten und stehen Ihnen hilfreich zur Seite. Sie erreichen uns zu jeder Zeit in Lindau unter (08382) 22489, in Lindenberg unter (08381) 7816 oder in Oberstaufen unter (08386) 962178.

 

Sie können zu Hause auch in aller Ruhe Abschied nehmen. Wir geben Ihnen Tipps zur richtigen Aufbahrung und beraten auch über die empfohlene Höchstdauer.

 

 

– im Heim oder in einer Klinik:

Benachrichtigen Sie uns jederzeit – in Lindau unter (08382) 22489, in Lindenberg unter (08381) 7816 oder in Oberstaufen unter (08386) 962178. Wir sind rund um die Uhr für Sie da. Wir unterstützen Sie und nehmen Ihnen alle weiteren Schritte gerne ab.

 

 

Was wir von Ihnen benötigen

Kleidung

Wir ziehen, unabhängig von der Bestattungsart, am liebsten persönliche Kleidung an. Gerne dürfen Sie uns diese zu Hause bereitlegen. Auch im Heim können Sie dies tun – oder es den Heimmitarbeitern und uns überlassen. Natürlich können Sie die Kleidung auch im Trauergespräch übergeben. Wir empfehlen Unterwäsche mit Strümpfen, Socken oder

 

Unterlagen

Das hängt vom Familienstand und den persönlichen Umständen ab. Folgende Unterlagen sind in der Regel erforderlich:

– Rentenversicherungsnummer (Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Unfallrente, Berufsunfähigkeitsrente etc.)

– Angaben zur Krankenkasse

– ggf. ein Foto d. Verstorbenen für Trauerfeier/Todesanzeige/Sterbebildchen (digital oder auch entwickelt, Einzelfotos wie Gruppenfotos möglich)

– Personenstandsurkunden – wir helfen auch bei fehlenden Dokumenten

bei Ledigen: Geburtsurkunde

bei Verheirateten: Heiratsurkunde

bei Verwitweten: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des letzten Ehepartners

bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

allgemein: bei fremdsprachigen Urkunden wird zusätzlich zum Original eine beglaubigte Übersetzung benötigt

 

Wir helfen darüber hinaus auch mit allen Abmeldungen und Ummeldungen. Für Grundversorger, Abonnements, Vereinsmitgliedschaften oder ähnliches benötigen wir einfach ein Anschreiben oder etwas Vergleichbares und können dann unkompliziert die Abmeldung oder Änderungsanzeige vornehmen.