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Im Trauerfall

Was nun zu tun ist

Ein Todesfall stellt vieles auf den Kopf. Sie müssen nicht alles auf einmal regeln – wir sind an Ihrer Seite und nehmen Ihnen vieles ab.

Weg durch eine Bergwiese im Morgennebel

Die ersten Schritte

Was zu tun ist, hängt davon ab, wo der Todesfall eintritt.

Todesfall zu Hause

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Einen Arzt verständigen

Rufen Sie am besten Ihren Hausarzt. Ist er nicht erreichbar oder verweist er auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst des KVB (116 117), helfen wir Ihnen gern, einen Arzt zu finden. Der Arzt stellt den Tod fest und die Todesbescheinigung aus.

2

Uns anrufen

Rufen Sie uns an, sobald Sie dazu bereit sind. Wir besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen und holen den Verstorbenen auf Wunsch ab.

3

Sich Zeit nehmen

Lassen Sie sich Zeit für den Abschied, gemeinsam mit Ihrer Familie. Nichts muss überstürzt entschieden werden.

Im Krankenhaus, Hospiz oder Seniorenheim

1

Sie müssen sich nicht um einen Arzt kümmern

Sie müssen keinen Arzt verständigen: Die Einrichtung informiert ihn und sorgt für die Todesbescheinigung.

2

Uns anrufen

Rufen Sie uns an, sobald Sie dazu bereit sind. Wir stimmen die Abholung mit der Einrichtung ab und besprechen alles Weitere mit Ihnen.

3

Sich Zeit nehmen

Lassen Sie sich Zeit für den Abschied, gemeinsam mit Ihrer Familie. Nichts muss überstürzt entschieden werden.

Lindau 08382 22489 Lindenberg 08381 7816 Oberstaufen 08386 962178

Unterlagen und Aufgaben

Vieles können wir für Sie erledigen. Diese Unterlagen helfen uns dabei.

Diese Unterlagen helfen uns

Nicht alles muss sofort vorliegen. Fehlendes besorgen wir gern gemeinsam mit Ihnen.

Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
Geburts- und Heiratsurkunde bzw. Stammbuch der Familie
Bei Verwitwung die Sterbeurkunde des Ehepartners, bei Scheidung das Scheidungsurteil
Rentenbescheid und Versicherungsunterlagen
Testament, Bestattungsvorsorge-Vertrag oder schriftliche Wünsche des Verstorbenen

Was wir für Sie übernehmen

Sie müssen sich nicht um die Einzelheiten kümmern.

Beratung und Planung der Bestattung
Anmeldung des Todesfalls beim Standesamt und Beantragung der Sterbeurkunden
Überführung und würdevolle Versorgung des Verstorbenen
Abstimmung mit Friedhof, Kirche oder Trauerredner
Blumenschmuck, Trauerkarten und Trauerdruck

Danach: Wer informiert werden sollte

Dafür haben Sie in den Tagen nach der Beisetzung Zeit. Wir sagen Ihnen gern, was wirklich dringend ist.

Rentenversicherung bzw. Rentenservice der Deutschen Post
Kranken-, Lebens- und weitere Versicherungen
Arbeitgeber und gegebenenfalls Behörden
Banken und Sparkassen
Vermieter, Energieversorger, Telefon- und Internetanbieter sowie weitere laufende Verträge
Nachlassgericht: Ein vorhandenes Testament muss beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) abgegeben werden

Diese Hinweise sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Einzelfall beraten wir Sie gern persönlich.

Sie sind nicht allein

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir kümmern uns um alles Weitere.

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